Nach der Anerkennung

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Rund um das Jobcenter

 

Mit der Anerkennung wechselt die/der Asylsuchende auch arbeits- und sozialrechtlich seinen Status. Sofern sie/er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die den Lebensunterhalt sichert, erhält sie/er Leistungen vom Jobcenter.

 

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren noch recht neu ist und sich daher auch immer wieder etwas ändern kann. An dieser Stelle finden Sie den Link zum

                                                             Jobcenter Starnberg

 Jobcenter Landkreis Starnberg 
Moosstr. 5

82319 Starnberg

Telefon: 08151 95964-0
E-Mail: jobcenter-lk-starnberg(at)jobcenter-ge(dot)de

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Wohnungen für anerkannte Asylbewerber 

Nach der Anerkennung müssen die Asylbewerber sich selber eine Unterkunft suchen. Was dabei zu beachten ist, finden Sie auf den relevanten Webseiten des LRA Starnberg und des Jobcenters.  

 

Information für potentielle Vermieter


Wohnraum ist ein knappes Gut im Großraum München, aber es gibt durchaus noch leerstehende Zimmer und Wohnungen. Die potentiellen Vermieter kennen nur häufig die Rahmenbedingungen nicht und haben insbesondere Sorge, was die regelmäßigen Mietzahlungen anbelangt.
Die Information des LRA für Vermieter führt die wichtigsten Infos auf:  
Mietangebote für Flüchtlinge